Drogengesetze für Reisende: Wo besondere Vorsicht geboten ist
Für deutsche Reisende gilt: Die Drogengesetze des Ziellandes gelten uneingeschränkt – unabhängig davon, was in Deutschland erlaubt ist. In den hier aufgeführten 20 Ländern drohen Touristen bei Drogendelikten extreme Strafen, die von langjährigen Haftstrafen bis zur Todesstrafe reichen.
Höchstes Risiko: Todesstrafe für Touristen
In Singapur, Indonesien, Malaysia, Vietnam, China, dem Iran und Saudi-Arabien droht Touristen die Todesstrafe für Drogenhandel. In Saudi-Arabien sind rund 75 Prozent der wegen Drogendelikten Hingerichteten Ausländer. An Flughäfen in Singapur warnen Schilder: „Death for drug traffickers under Singapore law."
Hohe Haftstrafen und gesellschaftliche Folgen
Japan nimmt bei Drogenverstößen keine Rücksicht auf die Herkunft: Ausländer werden festgenommen, in Untersuchungshaft gehalten und bei Verurteilung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die konsularische Betreuung ist begrenzt. Südkorea verfolgt einen einzigartigen extraterritorialen Ansatz: Südkoreanische Staatsangehörige können für den Konsum von Cannabis in Ländern, wo es legal ist, bei der Rückkehr bestraft werden.
In der Türkei drohen ein bis fünf Jahre Haft für Cannabis-Besitz. Ägyptens Drogengesetze sehen bis zu 25 Jahre Haft für den Besitz vor. Russland bestraft den Besitz größerer Mengen mit bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug.
Trügerische Sicherheit in Südostasien
Thailand hat Cannabis zwar von der Betäubungsmittelliste gestrichen, aber für alle anderen Substanzen gelten weiterhin drakonische Strafen. Kambodscha wird oft als tolerant wahrgenommen, doch die Gesetze sind streng – Touristen wurden bereits zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Laos und Myanmar haben die Todesstrafe für Drogenhandel und bieten minimale konsularische Unterstützung für inhaftierte Ausländer.
Praktische Tipps für Reisende
Die Philippinen und Kuba verfolgen eine erklärte Nulltoleranz-Politik. Pakistan hat strenge islamische Drogengesetze.
Reisende sollten vor Reiseantritt die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes prüfen. Wer sicherstellen möchte, dass keine Substanzen mehr im Körper nachweisbar sind, kann mit einem Schnelltest vor der Abreise Gewissheit schaffen. Die Nachweiszeiten variieren je nach Substanz erheblich.