Todesstrafe für Drogendelikte: Wo das Gesetz am härtesten zuschlägt
In mindestens zwölf der hier vorgestellten Länder steht auf Drogenhandel – teils bereits auf den Besitz größerer Mengen – die Todesstrafe. Amnesty International dokumentiert jährlich hunderte Hinrichtungen wegen Drogendelikten, wobei die Dunkelziffer insbesondere in China und dem Iran erheblich ist.
Obligatorische Todesstrafe in Südostasien
Singapur steht für das Prinzip der obligatorischen Todesstrafe: Ab 15 Gramm Heroin, 30 Gramm Kokain oder 500 Gramm Cannabis ist die Hinrichtung zwingend vorgeschrieben. Richter haben keinen Ermessensspielraum. Malaysia hat 2023 die obligatorische Todesstrafe für Drogenhandel abgeschafft, behält sie aber als mögliche Höchststrafe bei. Indonesien richtet regelmäßig auch ausländische Staatsangehörige hin – der Fall der „Bali Nine" machte weltweit Schlagzeilen.
Naher Osten: Scharia und Drogenrecht
Saudi-Arabien hat allein 2024 über 200 Menschen wegen Drogendelikten hingerichtet, davon rund 75 Prozent ausländische Staatsangehörige. Der Iran vollstreckt jährlich hunderte Todesurteile wegen Drogenhandels, obwohl 2017 die Schwellenwerte angehoben wurden. Katar sieht die Todesstrafe für den Handel vor, vollstreckt sie allerdings selten.
Todesstrafe auf dem Papier vs. in der Praxis
In Vietnam und Myanmar wird die Todesstrafe für Drogenhandel regelmäßig verhängt und vollstreckt. Laos hat die Todesstrafe im Gesetz, setzt sie aber seltener um. Thailand sieht die Todesstrafe für den Handel mit harten Drogen wie Heroin und Methamphetamin vor, hat Cannabis 2022 jedoch von der Betäubungsmittelliste gestrichen.
Auch Ägypten kann die Todesstrafe für Drogenhandel in großem Stil verhängen. Die tatsächliche Vollstreckung erfolgt jedoch seltener als in den südostasiatischen und nahöstlichen Hochrisikostaaten.
Internationale Kritik und Reformdruck
Die Vereinten Nationen und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen fordern seit Jahrzehnten die Abschaffung der Todesstrafe für Drogendelikte. Sie argumentieren, dass die Todesstrafe weder den Drogenhandel wirksam eindämmt noch mit internationalen Menschenrechtsstandards vereinbar ist. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte beschränkt die Todesstrafe auf die „schwersten Verbrechen" – Drogendelikte fallen nach Auffassung der UN nicht darunter.
Trotz dieses Drucks halten die betroffenen Staaten an ihrer Abschreckungspolitik fest. Reisende sollten sich daher vor Antritt einer Reise über die geltenden Gesetze und Schwellenwerte im Zielland informieren – ein unbeabsichtigter Verstoß kann im schlimmsten Fall tödlich enden.