Alkoholfahrt in Gotha: 60-Jähriger mit 0,57 Promille
Ein 60-jähriger Landrover-Fahrer wurde in Gotha bei einer Verkehrskontrolle mit 0,57 Promille gemessen. Der Atemalkoholtest führte zur Anordnung einer beweiserheblichen Blutentnahme. Gegen den Fahrer wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen die 0,5-Promillegrenze eingeleitet.
Fakten
Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze im Straßenverkehr ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot geahndet.
Statistiken (TH)
Weiterführende Informationen
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