62-Jähriger mit Krankenfahrstuhl bei 1,4 Promille erwischt
Ein 62-jähriger Mann wurde von der Polizei auf einer Kreisstraße in seinem Krankenfahrstuhl kontrolliert und zeigte erhebliche Alkoholvergiftung. Ein Atemalkoholtest ergab über 1,4 Promille, weshalb eine Blutprobenentnahme zur genauen Bestimmung durchgeführt wurde. Der absolut fahruntüchtige Fahrer musste seinen Krankenfahrstuhl stehen lassen.
Alkoholfahrten sind eine Straftat nach § 316 StGB; ein Alkoholtest mit über 1,4 Promille führt zur Anzeige und Entziehung der Fahrerlaubnis.
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