Rasentraktor-Fahrt mit 2,3 Promille in Herrmannsacker
In Herrmannsacker führte ein 42-Jähriger einen Rasentraktor mit einem Alkoholvergiftungswert von 2,3 Promille, was durch Atemalkoholtest und Blutentnahme zur Beweissicherung dokumentiert wurde. Neben der Trunkenheit im Straßenverkehr wurde auch eine Körperverletzung durch einen 35-Jährigen angezeigt. Die Polizei leitete entsprechende Ermittlungsverfahren ein.
Fakten
Fahren unter Alkoholeinfluss mit 2,3 Promille ist eine Straftat gemäß StGB und führt zu Fahrverbot, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie zum Erfordernis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Statistiken (TH)
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