Drei Alkoholfahrten im Landkreis Sonneberg – Promille bis 2,17
Im Landkreis Sonneberg wurden am Wochenende drei Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss gestellt. Die Atemalkoholkonzentrationen lagen zwischen 1,27 und 2,17 Promille und erreichten damit den Bereich einer Straftat. Nach Blutproben und rechtsmedizinischer Analyse wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Fakten
Atemalkoholkonzentrationen ab 1,1 Promille begründen eine Straftat gemäß StGB; Blutproben dienen der rechtsmedizinischen Analyse und Führerscheinsicherstellung.
Statistiken (TH)
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