Parkrempler deckt Alkoholfahrt mit 2,30 Promille auf
Ein 49-jähriger Fahrer verursachte beim Einparken einen Verkehrsunfall in Gera. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei Alkoholgeruch fest und maß einen Atemalkoholtest von 2,30 Promille. Der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt.
Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Mit einem Wert von 2,30 Promille liegt eine erhebliche Alkoholbeeinträchtigung vor, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
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