Fahrradfahrer in Jatznick verletzt – Drogentest angeordnet
Bei einem Verkehrsunfall in Jatznick wurde ein Fahrradfahrer schwer verletzt. Die Polizei ordnete einen Drogentest an, da Hinweise auf eine mögliche Beeinflussung durch berauschende Mittel vorlagen. Eine Blutprobenentnahme wurde durch den Notarzt durchgeführt.
Fakten
Fahrten unter Drogeneinfluss sind eine Straftat nach StGB § 315c und StGB § 316; ein Drogentest wird bei Verdacht durch Blutprobenentnahme rechtlich gesichert.
Statistiken (MV)
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