Fahrer ohne Führerschein unter Drogeneinfluss erwischt
Polizeibeamte kontrollierten in Crivitz einen 34-jährigen VW-Fahrer, der sich als fahrunfähig entpuppte. Der Mann hatte keine gültige Fahrerlaubnis, keinen Versicherungsschutz und stand unter dem Einfluss berauschender Mittel.
Fahrende ohne gültige Fahrerlaubnis begehen eine Straftat nach § 21 StVG. Zusätzlich ist Fahren unter Drogeneinfluss strafbar. Die Blutprobenentnahme ermöglicht die Bestimmung der Fahrtauglichkeit.
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