Alkoholfahrt mit Fahrrad: 2,97 Promille im Blut
Ein Beschuldigter wurde mit einem Atemalkoholwert von 2,97 Promille auf einem Fahrrad angetroffen und steht unter Verdacht der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB. Der Alkoholtest ergab einen erheblichen Alkoholverzehr, was zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Fahren unter Alkoholeinfluss mit 2,97 Promille stellt eine Straftat nach § 316 StGB dar und kann zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen.
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