Alkoholfahrt mit Fahrrad: 2,97 Promille im Blut
Ein Beschuldigter wurde mit einem Atemalkoholwert von 2,97 Promille auf einem Fahrrad angetroffen und steht unter Verdacht der Trunkenheit im Verkehr gemäß §316 StGB. Der Alkoholtest ergab einen erheblichen Alkoholverzehr, was zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Fakten
Fahren unter Alkoholeinfluss mit 2,97 Promille stellt eine Straftat nach §316 StGB dar und kann zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen.
Statistiken (MV)
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