59-Jähriger fährt Fahrrad mit 0,35 Promille
Polizeibeamte stoppten einen 59-jährigen Mann auf einem unbeleuchteten Fahrrad, der mit über 0,35 Promille unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das Fahrrad gestohlen war und der Mann zudem einen Seitenschneider bei sich trug. Der Atemalkoholtest dokumentierte die Alkoholtestung und das Fahrrad wurde sichergestellt.
Fakten
Fahrradfahren mit über 0,35 Promille stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann Bußgelder sowie rechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Statistiken (BY)
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