Trunkenheitsfahrt bei Tuningkontrolle in Augsburg
Bei Schwerpunktkontrollen der Verkehrspolizei Augsburg am Gablinger Weg wurden 90 Tuningfahrzeuge überprüft. Die Beamten stellten unter anderem einen Fall von Trunkenheit im Verkehr sowie rund 20 Tuningverstöße fest.
Trunkenheit im Verkehr ist eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat. Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder und Fahrverbot, ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit mit Strafverfolgung.
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