Betrunkener Fahranfänger mit 0,86 Promille gestoppt
Ein 18-jähriger Mopedfahrer wurde in Mosen einer Verkehrskontrolle unterzogen und durch einen Atemalkoholtest mit 0,86 Promille überführt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz wird geahndet.
Fahren unter Alkoholeinfluss ab 0,5 Promille ist eine Ordnungswidrigkeit nach StVG und führt zu Bußgeldern und Fahrverboten.
Fakten
Statistiken (TH)
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