Alkoholfahrt mit 1,6 Promille: Fahrer ohne Fahrerlaubnis
Ein 29-jähriger Fahrer wurde bei einer Verkehrskontrolle mit über 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration angetroffen. Neben der Alkoholfahrt fehlten dem Mann die erforderliche Fahrerlaubnis, die Fahrzeugzulassung und Versicherung. Nach dem Alkoholtest wurde eine Blutprobe entnommen und mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Fahren unter Alkoholeinfluss mit über 1,6 Promille ist eine Straftat; die Blutprobe dient als rechtssicherer Nachweis für das Alkoholtestverfahren.
Fakten
Statistiken (RP)
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