2,78 Promille: Alkoholfahrt und Unfallflucht in Bubenhausen
Ein Fahrer wurde am 30.05.2026 in Bubenhausen mit 2,78 Promille Blutalkoholkonzentration gestoppt, nachdem er ein Straßenschild touchiert hatte und die Unfallörtlichkeit verließ. Der Atemalkoholtest ergab einen massiv erhöhten Wert, woraufhin eine gerichtliche Blutprobe angeordnet wurde. Gegen den Mann wurden Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Verkehrsunfallflucht und Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Fakten
Fahren mit 2,78 Promille erfüllt Straftatbestände nach StGB §315c und §316 und führt zu Fahrverbot sowie Freiheitsstrafe; der Atemalkoholtest dient als Schnelltest vor gerichtlich angeordneter Blutprobe.
Statistiken (RP)
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