Zwei Fahrradfahrer mit 1,6 Promille erwischt
Eine Polizeistreife kontrollierte in der Nacht zum 25. Mai zwei Fahrradfahrende, die in Schlangenlinien die Kirchheimer Straße befuhren. Beide überschritten beim Alkoholtest die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille deutlich, woraufhin Blutproben entnommen wurden. Das Fahren unter Alkoholeinfluss mit diesem Wert stellt eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe, Geldbuße und Punkteintrag geahndet wird.
Fahrradfahren mit 1,6 Promille oder mehr ist eine Straftat nach deutschem Verkehrsrecht, die Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Punkte und Fahrerlaubnisunfähigkeit zur Folge haben kann.
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Statistiken (RP)
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