Radfahrer mit 1,77 Promille in Jockgrim gestoppt
Polizeikräfte kontrollierten in Jockgrim einen 21-jährigen Radfahrer, der durch unsichere Fahrweise aufgefallen war. Ein Alkoholtest ergab 1,77 Promille, woraufhin eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen den jungen Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Fahrten unter Alkoholeinfluss sind gemäß § 316 StGB strafbar und erfordern üblicherweise einen Alkoholtest zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit.
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Statistiken (RP)
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