Alkoholfahrt ohne Fahrerlaubnis: 3,0 Promille und Flucht
Ein Fahrzeugführer verursachte einen Verkehrsunfall und flüchtete von der Unfallstelle. Bei der polizeilichen Kontrolle wurde ein Alkoholwert von über 3,0 Promille gemessen, der absolute Fahruntüchtigkeit belegt. Eine Blutprobe wurde entnommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Fahren unter Alkoholeinfluss ohne Fahrerlaubnis mit Flucht ist eine schwere Straftat; der Alkoholtest und die Blutprobe dienen der Beweissicherung.
Fakten
Statistiken (RP)
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