Rollerfahrer mit 1,4 Promille nach Sturz schwer verletzt
Ein alkoholisierter Rollerfahrer wurde nach einem Sturz schwer verletzt. Bei der Unfallaufnahme stellten Polizeikräfte Alkoholgeruch fest und führten einen freiwilligen Alkoholtest durch, der über 1,4 Promille anzeigte. Eine Blutprobe wurde angeordnet, die Weiterfahrt untersagt und eine Verkehrsunfallanzeige gefertigt.
Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholkonzentrationswert von 1,4 Promille stellt eine Straftat dar und führt zu Führerscheinentzug sowie strafrechtlichen Konsequenzen.
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Statistiken (NW)
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