Alkoholfahrt mit 2,0 Promille endet mit Unfall
Ein 42-jähriger Fahrer verursachte auf der B7 bei Kaufungen mit über zwei Promille einen Auffahrunfall. Der 27-jährige Fahrer des vorausfahrenden Renault Zoe wurde leicht verletzt. Dem Unfallverursacher wurde der Führerschein sichergestellt.
Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Der Fahrer muss sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB verantworten. Eine Strafbarkeit ist gegeben.
Fakten
Statistiken (NW)
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