E-Bike-Fahrer mit Alkohol und Drogentest positiv
Ein 42-jähriger Radfahrer verursachte in Zinnowitz einen Unfall mit einer 73-jährigen Fußgängerin, die dabei eine Fraktur erlitt. Bei der Unfallaufnahme ergab der Alkoholtest 0,44 Promille, zusätzlich bestand Drogenverdacht und führte zur Blutprobenentnahme. Ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde eingeleitet.
Fakten
Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss und mit Drogenverdacht stellt eine Straftat dar und wird gemäß StGB § 315c mit Freiheitsstrafe oder Geldbuße geahndet, besonders bei Unfallverursachung.
Statistiken (MV)
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