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Ist es rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber einen Drogentest durchführt?

Manche Arbeitgeber gehen sogar noch einen Schritt weiter, indem Sie es vertraglich festhalten wollen, dass regelmäßige Tests gestattet sind. Sei es Alkohol oder Drogentests. Aber ganz so einfach ist das Ganze nicht, denn ohne einen intrigierten Betriebsrat, besteht dahingehend kaum eine realistische Chance. Laut § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht und können/ müssen solche Entscheidungen mit entscheiden.

Des Weiteren sind Tests in dieser Form, nur mit Einwilligung der jeweiligen Mitarbeiter möglich, da aufgrund des Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) jedem sein Persönlichkeitsrecht gegeben sei. Selbst wenn Sie die Entscheidung tragen, lieber zu dem Arzt Ihres Vertrauens zu gehen, muss auch dieses vom Arbeitgeber akzeptiert werden. Vorteil bei einem Besuch beim Arzt, ist in jedem Fall die bestehende Schweigepflicht.
So wird Ihr Arbeitgeber keinerlei Informationen erhalten.

Eine Ausnahme besteht:

Alkohol- und Drogentests sind nur dann gestattet, wenn eine Rechtsgrundlage gegeben ist. Ihr Arbeitgeber muss einen gezielten Grund besitzen, was die Ausübung Eurer/ Ihrer Arbeitstätigkeit betrifft. Wenn Gefahrenpotential oder gar Risiken gegeben sind, dass andere Mitarbeiter gefährdet werden, ist eine regelmäßige Untersuchung gestattet.

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