Zwei Alkoholfahrten: Fahrradfahrer und Autofahrer verursachen Unfälle
Am 05.06.2026 verursachten zwei Fahrzeugführer unabhängig voneinander Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss. Ein 51-jähriger Fahrradfahrer stürzte mit 2,00 Promille, während ein 40-jähriger Pkw-Fahrer mit 1,49 Promille beim Anfahren einen geparkten Wagen rammte. Bei beiden wurden Blutproben entnommen und Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Fahren unter Alkoholeinfluss wird nach § 316 StGB als Straftat geahndet; Blutproben dienen der rechtssicheren Bestimmung der Blutalkoholkonzentration im Strafverfahren.
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