Fahrradfahrer mit 3,4 Promille in Gera erwischt
Ein 46-jähriger Fahrradfahrer wurde in Gera mit einem Atemalkoholtest von 3,4 Promille kontrolliert, nachdem er durch unsichere Fahrweise aufgefallen war. Da ab 1,6 Promille das Radfahren im öffentlichen Verkehrsraum unzulässig ist, wurde eine Blutentnahme zur Beweissicherung angeordnet. Gegen den Mann wird ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Fakten
Ab 1,6 Promille ist Radfahren im öffentlichen Verkehrsraum nicht gestattet und erfüllt den Tatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr, der mit Bußgeld oder Freiheitsstrafe geahndet wird.
Statistiken (TH)
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