Alkoholfahrt mit 1,36 Promille – Führerschein weg
Ein 40-jähriger VW-Fahrer wurde in der Freiherr-vom-Stein-Straße mit einem Alkoholtest von 1,36 Promille aus dem Verkehr gezogen. Die Blutentnahme im Krankenhaus und das eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr dokumentieren die klare Ordnungswidrigkeit.
Fakten
Bei einem Alkoholwert von 1,36 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die zum Führerscheinentzug und Bußgeld führt.
Statistiken (TH)
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