Betrunkener Fahrer endet nach Flucht im Gewahrsam
Ein 32-jähriger Fahrzeugführer missachtete in Eisenberg Anhaltesignale der Polizei und kollidierte mit einem geparkten Fahrzeug. Bei der Kontrolle tauschte er seinen Platz mit seinem 12-jährigen Sohn. Der merklich betrunkene Mann verweigerte die freiwillige Blutentnahme, die daraufhin zwangsweise durchgeführt wurde.
Ab 0,5 Promille BAK begeht der Fahrer eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit und es droht eine Straftat nach StGB. Eine Blutentnahme gegen den Willen des Betroffenen ist bei Verdacht auf Trunkenheitsfahrt zulässig.
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