Alkoholfahrt endet mit Blutentnahme in Apolda
Ein 35-jähriger Audi-Fahrer entzog sich einer Verkehrskontrolle in der Apoldaer Nordstadt und flüchtete zu Fuß in eine Sackgasse. Der Alkoholtest ergab 1,85 Promille, woraufhin eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Gegen den Fahrer wurde eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Fahren unter Alkoholeinfluss mit 1,85 Promille ist eine Straftat nach § 316 StGB und führt zu Fahrverbot, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie obligatorischer Blutentnahme.
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