Alkoholfahrt ohne Fahrerlaubnis: 41-Jähriger mit 1,75 Promille
Ein 41-jähriger Audi-Fahrer wurde in der Straße Langer Rasen einer Verkehrskontrolle unterzogen und pustete bei einem Atemalkoholvortest 1,75 Promille. Der Mann besaß zudem keine gültige Fahrerlaubnis und musste sich einer beweiserheblichen Blutprobe unterziehen.
Fahren unter Alkoholeinfluss mit Atemalkoholtest von 1,75 Promille ist eine Straftat; zusätzlich ist das Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis strafbar und führt zu weiteren Ermittlungsverfahren.
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Statistiken (TH)
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