Alkoholfahrt mit 2,3 Promille – Verkehrsunfall auf K5
Eine 49-jährige Renault-Fahrerin verursachte auf der K5 bei Gospiteroda einen Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden VW. Der Alkoholtest ergab einen Wert von etwa 2,3 Promille, eine Blutentnahme wurde zur Beweisaufnahme angeordnet. Drei Personen wurden leicht verletzt, beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.
Fahren unter Alkoholeinfluss mit über 2,0 Promille stellt eine Straftat dar; die angeordnete Blutprobe dient der Beweisführung für das Strafverfahren.
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