Alkohol- und Drogenfahrt in Weimar: Fahrer ohne Führerschein
Ein 57-jähriger Fahrer wurde in Weimar mit einem defekten Fahrzeugspann kontrolliert und wies einen Atemalkoholtest von 0,84 Promille auf. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamin und Cannabis, weshalb gegen ihn wegen Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss ermittelt wird.
Fakten
Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist eine Straftat gemäß StGB §316; der positive Drogentest rechtfertigt eine Blutprobe zur Beweissicherung.
Statistiken (TH)
Weiterführende Informationen
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