Pkw-Fahrer mit 1,2 Promille aus dem Verkehr gezogen
Ein 26-jähriger Autofahrer wurde von der Polizei mit über 1,2 Promille Blutalkoholkonzentration gestoppt. Der Atemalkoholtest bestätigte deutliche Alkoholbeeinträchtigung, woraufhin eine Blutentnahme angeordnet und ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Der Führerschein wurde vor Ort eingezogen.
Fahren mit über 1,2 Promille stellt eine Straftat dar und führt zu Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie obligatorischer Blutprobe zur Bestätigung des Alkoholtests.
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