Alkoholfahrt mit 1,88 Promille – Fahrer ohne Fahrerlaubnis
Ein 42-jähriger Renault-Fahrer wurde in Zeulenroda-Triebes mit einem Alkoholtest von 1,88 Promille gestoppt. Der Fahrer hatte zudem keine gültige Fahrerlaubnis und war per Ausschreibung wegen offener Geldstrafe gesucht. Die Weiterfahrt wurde untersagt und Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Fahren unter Alkoholeinfluss mit 1,88 Promille ist eine Ordnungswidrigkeit, bei Fahrten ohne Fahrerlaubnis zusätzlich eine Straftat gemäß StGB.
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Statistiken (TH)
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