Fahrradfahrer mit 1,9 Promille in Unfall verwickelt
Ein Fahrradfahrer war an einem Verkehrsunfall beteiligt und zeigte sich bei der anschließenden Atemalkoholkontrolle stark alkoholisiert. Mit über 1,9 Promille überschritt der Mann die zulässigen Grenzen erheblich, woraufhin die Polizei ein Strafverfahren einleitete und eine Blutprobe zur Dokumentation des Alkoholtests entnommen wurde.
Fahrradfahrer mit über 1,9 Promille erfüllen gemäß StGB die Voraussetzungen für Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr, die Blutprobe dient als Nachweis des Alkoholtests.
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Statistiken (TH)
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