Alkoholfahrt und Drogenfahrt bei Verkehrskontrolle in Dorndorf
Bei einer stationären Verkehrskontrolle in Dorndorf wurde ein 35-jähriger Fahrzeugführer unter Drogenverdacht gestellt, dessen Drogentest positiv ausfiel. Kurz darauf kontrollierten die Beamten einen 54-jährigen Radfahrer in Merkers, der mit 2,08 Promille eine erhebliche Alkoholbeeinträchtigung aufwies und nun wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt wird.
Fakten
Trunkenheit im Verkehr gemäß StGB § 316 wird bei Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille strafrechtlich verfolgt; ein positiver Drogentest begründet den Verdacht der Fahruntüchtigkeit nach § 315c StGB.
Statistiken (TH)
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