Alkoholfahrt in Dermbach: 1,49 Promille führt zu Fahrverbot
Ein 35-jähriger Fahrzeugführer wurde in Dermbach einer Verkehrskontrolle unterzogen und zeigte deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,49 Promille, woraufhin die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutentnahme durchgeführt wurde.
Fakten
Fahren mit 1,49 Promille stellt eine Straftat dar und führt typischerweise zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Fahrverbot und obligatorischer MPU nach bestandenem Alkoholtest.
Statistiken (TH)
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