Alkoholfahrt endet im Gebüsch: 1,8 Promille BAK
Eine Fahrerin verunglückte mit ihrem Fahrzeug im Steilhang-Gebüsch, nachdem ein Anhalteversuch misslang. Der durchgeführte Alkoholtest offenbarte einen BAK-Wert von 1,8 Promille, was eine erhebliche Alkoholbeeinträchtigung darstellt. Die Ermittlungen belegen eine Alkoholfahrt unter massivem Einfluss.
Fahren mit 1,8 Promille BAK ist eine Straftat gemäß § 316 StGB und führt zu Führerscheinentzug; der Alkoholtest dokumentiert die Fahrunfähigkeit.
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Statistiken (TH)
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