Alkoholfahrt bei Unterbreizbach: 1,27 Promille
Bei einer Verkehrskontrolle in Unterbreizbach wurde ein 47-jähriger VW-Fahrer mit 1,27 Promille Blutalkoholkonzentration gestoppt. Der Atemalkoholtest bestätigte absolute Fahruntüchtigkeit gemäß § 316 StGB, woraufhin eine Blutentnahme durchgeführt wurde.
Fahren bei Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille ist absolute Fahruntüchtigkeit und stellt eine Straftat nach § 316 StGB dar, die zur Führerscheinkonfiskation führt.
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