50-Jähriger mit 1,8 Promille auf dem Fahrrad erwischt
Ein 50 Jahre alter Radfahrer wurde in Gotha bei einer Verkehrskontrolle mit einer Atemalkoholkonzentration von über 1,8 Promille angetroffen. Die Polizei veranlasste daraufhin eine Blutentnahme zu Beweiszwecken und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheitsfahrt ein.
Fakten
Auch beim Fahrradfahren ist Trunkenheit ab 1,6 Promille strafbar; der Alkoholtest durch Blutentnahme dient der Beweissicherung im Strafverfahren.
Statistiken (TH)
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