E-Scooter-Fahrer mit 1,17 Promille und Drogentest positiv
Ein E-Scooter-Fahrer wurde mit einem Atemalkoholwert von 1,17 Promille und Verdacht auf Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen. Die Beamten ordneten eine Blutprobe an und leiteten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein. Der Alkoholtest und Drogentest ergaben Auffälligkeiten, die eine Gefährdung des Straßenverkehrs dokumentieren.
Fahren unter Alkoholeinfluss mit 1,17 Promille und Verdacht auf Betäubungsmitteleinfluss ist strafbar; Atemalkoholtest und Blutprobe dienen der Beweissicherung im Strafverfahren.
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Statistiken (RP)
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