Flucht vor Polizei: Drogenverdacht und Widerstand
Ein 34-Jähriger flüchtete vor einer Verkehrskontrolle in Ingelheim und zeigte Anzeichen von Betäubungsmittelbeeinflussung. Bei der erzwungenen Blutentnahme leistete er erheblichen Widerstand und wurde aggressiv.
Fahren unter Drogeneinfluss ist strafbar nach § 316 StGB. Der Fahrer hatte zudem keine Fahrerlaubnis und leistete Widerstand gegen Polizeivollstreckungsmaßnahmen (§114 StGB).
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Statistiken (RP)
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