64-Jähriger mit 1,4 Promille auf L454 erwischt
Ein 64-jähriger Autofahrer wurde auf der L454 zwischen Schifferstadt und Böhl-Iggelheim bei auffälliger Fahrweise beobachtet und später an seiner Wohnanschrift angetroffen. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,4 Promille, woraufhin zwei Blutproben zur weiteren Untersuchung entnommen wurden. Sein Führerschein wurde sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Fahren mit 1,4 Promille BAK ist eine Straftat nach StGB und führt zu Fahrverbot, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe; der Atemalkoholtest und die nachfolgende Blutprobe dienen als Nachweis im Strafverfahren.
Fakten
Statistiken (RP)
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