Alkoholfahrt: Fahrer mit 2,7 Promille gestoppt
Ein Fahrzeugführer wurde bei einer Verkehrskontrolle mit einer Blutalkoholkonzentration von über 2,7 Promille angetroffen und als absolut fahruntüchtig eingestuft. Nach der Entnahme einer Blutprobe wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt sofort untersagt. Der Alkoholtest dokumentierte eine erhebliche Verkehrsgefährdung.
Fakten
Fahren mit über 2,7 Promille BAK stellt eine Straftat dar; der Bluttest dient als Beweismittel für das Ermittlungsverfahren.
Statistiken (RP)
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