Alkoholfahrt und Unfallflucht in Schifferstadt
Ein 60-jähriger Fahrer touchierte beim Ausparken einen geparkten PKW und entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Bei der Kontrolle an seiner Wohnanschrift wurde ein Atemalkoholtest von 0,59 Promille durchgeführt und eine Blutprobe entnommen. Das Strafverfahren wegen Verkehrsgefährdung und Unfallflucht basiert auf dem positiven Alkoholtest.
Fakten
Alkoholfahrt mit Unfallflucht: Der positive Alkoholtest ist Grundlage für das Strafverfahren wegen Verkehrsgefährdung gemäß StGB; die Blutprobe dient der strafrechtlichen Sicherung des Alkoholtests.
Statistiken (RP)
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