Alkoholfahrt mit 2,30 Promille und Unfallflucht
Ein Fahrer verursachte einen Verkehrsunfall unter erheblichem Alkoholeinfluss und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,30 Promille, was zu strafrechtlichen Konsequenzen führt. Die Polizei konnte den Unfallverursacher im Rahmen der Ermittlungen identifizieren.
Fakten
Fahren unter Alkoholeinfluss mit 2,30 Promille ist eine Straftat (StGB § 316) und führt zum Führerscheinentzug sowie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe; die Unfallflucht ist eine zusätzliche Straftat (StGB § 142).
Statistiken (RP)
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