Fahrerin mit 2,0 Promille absolut fahruntüchtig
Bei einer Verkehrskontrolle wurde eine Fahrzeugführerin mit einem Alkoholwert von deutlich über 2,0 Promille angetroffen und als absolut fahruntüchtig eingestuft. Der Führerschein wurde sichergestellt, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und eine Blutprobe zur Alkoholtestung entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Fakten
Fahren unter Alkoholeinfluss mit BAK über 1,6 Promille stellt eine Straftat dar und führt zum Führerscheinentzug sowie zur obligatorischen Blutuntersuchung.
Statistiken (RP)
Weiterführende Informationen
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