Alkoholfahrt ohne Führerschein: 0,98 Promille in Altdorf
In Altdorf wurde ein 42-jähriger Autofahrer kontrolliert, der zunächst mit gefälschter Identität täuschen wollte. Der Alkoholtest ergab 0,98 Promille, zudem fehlte dem Mann die gültige Fahrerlaubnis. Gegen ihn wird nun wegen Alkoholfahrt und Fahren ohne Führerschein ermittelt.
Fakten
Fahren mit 0,98 Promille ist eine Straftat gemäß StGB § 316, Fahren ohne Führerschein nach StVG § 21. Der Alkoholtest dokumentiert die Fahrtauglichkeitsbeeinträchtigung.
Statistiken (RP)
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