Alkoholfahrt in Trier: Fahrer mit 1,65 Promille ohne Führerschein
Ein Fahrzeugführer wurde in Trier bei einer Verkehrskontrolle mit einem Atemalkoholtest von 1,65 Promille erwischt. Zusätzlich war der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Gegen den Fahrer wurden Strafverfahren wegen Alkoholfahrt und Fahren ohne Führerschein eingeleitet.
Fakten
Alkoholfahrt mit 1,65 Promille ist eine Straftat; der Atemalkoholtest dient als Nachweis für die Anordnung einer Blutprobe und Fahrerlaubnisuntersagung.
Statistiken (RP)
Weiterführende Informationen
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