55-Jähriger mit 1,47 Promille auf B39 gestoppt
Ein 55-jähriger Fahrzeugführer wurde auf der B39 in Fahrtrichtung Hanhofen wegen unsicherer Fahrweise gestoppt. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,47 Promille, woraufhin eine gerichtsverwertbare Blutprobe angeordnet wurde. Ein Strafverfahren wurde gegen den Fahrzeughalter eingeleitet.
Fakten
Fahren mit 1,47 Promille ist eine Straftat nach StGB § 316 und führt zu Fahrverbot, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Statistiken (RP)
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