55-Jähriger mit 1,47 Promille auf B39 gestoppt
Ein 55-jähriger Fahrzeugführer wurde auf der B39 in Fahrtrichtung Hanhofen wegen unsicherer Fahrweise gestoppt. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,47 Promille, woraufhin eine gerichtsverwertbare Blutprobe angeordnet wurde. Ein Strafverfahren wurde gegen den Fahrzeughalter eingeleitet.
Fahren mit 1,47 Promille ist eine Straftat nach § 316 StGB und führt zu Fahrverbot, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie zum Entzug der Fahrerlaubnis.
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Statistiken (RP)
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