Alkohol- und Drogenfahrt in Rheinbreitbach geahndet
Ein 42-jähriger PKW-Fahrer wurde in Rheinbreitbach einer Verkehrskontrolle unterzogen und stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Der Atemalkoholtest zeigte 0,54 Promille, eine Blutprobe wurde zur weiteren Untersuchung entnommen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Fakten
Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist eine Ordnungswidrigkeit; die Blutprobe dient dem Drogentest zur rechtlichen Verfolgung.
Statistiken (RP)
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