Alkoholfahrt am Opelkreisel: 23-Jähriger mit 0,88 Promille gestoppt
Die Polizei hat in der Nacht zum 25. April 2026 einen 23-jährigen Autofahrer am Opelkreisel einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,88 Promille, woraufhin ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest durchgeführt wurde. Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Fakten
Fahren mit 0,88 Promille ist eine Ordnungswidrigkeit nach StVO; ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest dient als Beweis für das Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Statistiken (RP)
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